Für den Erwerb eines Kartenführerscheines müssen Sie beim zuständigen Landratsamt ein Antrag stellen. Hierfür sind einige Dinge zu beachten:
Mindestalter:
Klassen M / L / A1: zum Fahren 16 Jahre, zur Beantragung und zur Ausbildung 15
Jahre
Klasse BF17: zum Fahren 17 Jahre, zur Beantragung und zur Ausbildung 16 1/2
Jahre
Klassen B / BE / A (begrenzt): zum Fahren 18 Jahre, zur Beantragung und zur
Ausbildung 17 Jahre
Klasse A (unbegrenzt): zum Fahren 25 Jahre, zur Beantragung und zur Ausbildung
24 Jahre
Folgende
Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung über den Kurs "lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- ein biometrisches Passbild (35x45mm)
- Kopie des gültigen Ausweises (Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass)
Bei Vorlage eines Kinderausweises oder Reisepasses wird zusätzlich eine
Einwohnermeldebestätigung der Gemeinde benötigt (nicht älter als drei Monate)
Die
Führerscheinanträge haben wir in unserer Fahrschule.
Für
die Beantragung für das begleitete Fahren (Führerschein mit 17 Jahren) benötigen
wir zusätzlich Kopien der Vorder- und Rückseite des gültigen
Personalausweises eines Erziehungsberechtigten und jedes Begleiters, sowie
Kopien der Vorder- und Rückseiten der Führerscheine der Begleiter. Anträge
und Begleiteranträge haben wir für Sie in der Fahrschule bereitliegen sowie
als Download
für Sie bereitgestellt.
Sowohl für den Main-Taunus-Kreis als auch für den Hochtaunuskreis können wir,
die Fahrschule Cruise-Control, für Sie beim Landratsamt den Führerscheinantrag
einreichen.
Hier sind alle relevanten Daten noch einmal für Sie aufbereitet.
Wenn die Dokumente beim Landratsamt eingegangen sind, dauert es etwa 6-8 Wochen bis wir das Bewerberdatenblatt vom TÜV Wiesbaden bekommen. In dieser Zeit wird ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg angefordert und der Auftrag zum Druck Ihres Führerscheines in der Bundesdruckerei in Berlin erteilt.
Sobald
das Bewerberdatenblatt bei uns eingegangen ist, Sie Ihre Mindestanzahl der
Theorieunterrichte besucht haben und Ihre Kenntnisse gut genug für eine
Theorieprüfung sind, wird gemeinsam mit Ihnen ein Termin zur Theorieprüfung
vereinbart. Es besteht für Sie in unserer Fahrschule zu den Öffnungszeiten die
Möglichkeit, unsere Theoriefragebögen auszufüllen und kontrollieren zu
lassen. Dieser Service ist für uns selbstverständlich und für Sie kostenlos.
Erst nach bestandener Theorieprüfung ist eine Praxisprüfung möglich. Die höchst
zulässige Fehlerpunktezahl bei der Ersterteilung (20 Grundstoff-Fragen plus
zehn Zusatzfragen der jeweiligen Klasse) eines Kartenführerscheines beträgt
zehn, sofern sich diese Punktzahl nicht durch zwei 5-Fehlerpunktefragen
zusammensetzt. Bei der Erweiterung (zehn Grundstoff-Fragen plus zehn
Zusatzfragen der jeweiligen Klasse) sind nur noch sechs Fehlerpunkte zulässig.
Theorieprüfung und Praxisprüfung an einem Tag zu absolvieren ist aus
logistischen Gründen des TÜVs fast unmöglich, da die Theorieprüfung nicht mehr in den
Fahrschulen absolviert wird, sondern in Hofheim beim TÜV (nahe der
Kfz-Zulassungsstelle). Ein Transfer dorthin wird von uns organisiert.
Die Theorieprüfung kann frühestens drei Monate vor dem Mindestalter des beantragten Führerscheines absolviert werden, die Praxisprüfung frühestens einen Monat vorher.
Wer bereits einen Kartenführerschein besitzt (keine Mofa-Prüfbescheinigung), benötigt in dem Antragsverfahren keinen weiteren Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Anträge für die Mofa-Prüfbescheinigung haben wir in der Fahrschule für Sie bereitliegen. Dem Antrag sind lediglich zwei Passbilder beizufügen.