Die Ausbildung, unabhängig welche Führerscheinklasse, besteht aus zwei Säulen: 

Je nachdem, ob bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, oder es sich um einen Ersterwerb handelt, sind folgende Ausbildungsinhalte vorgeschrieben:

Generell gilt: Sobald Sie in unserer Fahrschule angemeldet sind, können Sie am Theorieunterricht teilnehmen. 

||||||||THEORIE||||||||||

Bei der Ersterteilung müssen alle zwölf Themen des Theoriegrundstoffes unterrichtet werden. Jedes Thema ist hierbei vom anderen unabhängig. Daher müssen die Themen in keiner festen Reihenfolge von Ihnen besucht werden. Ausbildungspläne hängen in der Fahrschule aus und sind immer aktuell auf unserer Homepage (Theorieplan). Ein Thema dauert 90 Minuten.
Für die Klassen L / M / B / BF17 sind zwei Themen als Zusatzstoff vorgesehen.
Für die Klassen A1 / A sind vier Themen als Zusatzstoff vorgesehen.
Für die Mofa-Prüfbescheinigung sind insgesamt sechs Themen vorgesehen.
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Bei der Erweiterung müssen nur sechs Themen des Theoriegrundstoffes unterrichtet werden (hierbei hat man freie Auswahl) plus die jeweiligen Zusatzthemen.
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||||||||PRAXIS||||||||||

Zu Beginn werden in den Übungsstunden im praktischen Unterricht die Fahrzeugbedienung, Fahrzeugbeherrschung, die Grundfahraufgaben nach den pädagogischen Grundsätzen "vom Leichten zum Schweren", "vom Einfachen zum Komplizierten" unterrichtet. Die Anzahl der Übungsstunden variiert von Schüler zu Schüler, da jeder andere Erfahrungen oder eine andere Aufnahmefähigkeit besitzt. 

Bei den Klassen A1 / B / BF17 / A müssen zwölf besondere Ausbildungsfahrten durchgeführt werden. Das sind die so genannten "Sonderfahrten". Diese dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden, wenn der Fahrschüler innerorts komplett ausgebildet ist. In den Motorradklassen werden Sie mit dem Motorrad begleitet. Damit werden Sie ideal auf die Verkehrssituationen vorbereitet, denn so können wir Ihnen die Situationen vorfahren und über Funk dokumentieren.

Klasse L - keine Praxisausbildung, keine Probezeit
Klasse M - keine Sonderfahrten, keine Probezeit
Klasse A1 / A - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Klasse B / BF17 - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Nach den Sonderfahrten werden je nach Bedarf noch Übungsstunden gefahren, in denen Prüfungssimulationen oder Wiederholungen von vorangegangenen Lehrinhalten durchgeführt werden. 
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Auch bei der Erweiterung müssen zunächst in Übungsstunden die Innerortsausbildung und die Grundfahraufgaben unterrichtet und vom Fahrschüler beherrscht werden. Erst danach, gegen Ende der Ausbildung, dürfen die Sonderfahrten durchgeführt werden. Die Anzahl der Sonderfahrten bei der Erweiterung bleibt gleich ( zwölf Stück ).
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Sonderfall: Erweiterungen mit geringeren Sonderfahrten:

Erweiterung B / BF17 auf BE

Erweiterung von A1 auf A

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Erweiterung von B / BF17 auf BE

Falls Sie die Klasse B oder BF17 besitzen und auf Klasse BE erweitern möchten, benötigen Sie insgesamt nur fünf Sonderfahrten.

Klasse BE - 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt.

Theorieunterricht und Theorieprüfung entfallen bei der Erweiterung auf die Klasse BE, da bereits im Klasse B Theorieunterricht über den Umgang mit Anhängern unterrichtet wurde und auch die Theorieprüfung bei Klasse B bereits Anhängerfragen beinhaltet hat. >ANFANG 

Erweiterung von A1 auf A

Falls Sie die Klasse A1 besitzen und auf Klasse A erweitern möchten, benötigen Sie insgesamt nur sechs Sonderfahrten. Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 bestanden, so besitzen Sie die Klasse A1 und benötigen für die Erweiterung auf Klasse A ebenso nur sechs Sonderfahrten.

Klasse A - 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt.

Zuvor müssen jedoch auch hier in normalen Übungsstunden die Grundfahrübungen, und bei BE das Trennen und Verbinden von Zügen, sowie das Fahren mit Anhänger geübt werden. >ANFANG