Die Ausbildung, unabhängig welche Führerscheinklasse, besteht aus zwei Säulen:
der theoretischen Ausbildung in der Fahrschule ( Theorieunterricht )
der praktischen Ausbildung mit Schulungsfahrzeug ( Fahrstunden )
Je nachdem, ob bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, oder es sich um einen Ersterwerb handelt, sind folgende Ausbildungsinhalte vorgeschrieben:
Theorieunterricht
Ersterteilung eines Kartenführerscheines der Klassen L / M / A1 / A / B / BF17
Erweiterung bei bereits vorhandenem Kartenführerschein
Fahrstunden
Ersterteilung eines Kartenführerscheines der Klassen L / M / A1 / A / B / BF17
Erweiterung bei bereits vorhandenem Kartenführerschein
Generell gilt: Sobald Sie in unserer Fahrschule angemeldet sind, können Sie am Theorieunterricht teilnehmen.
||||||||THEORIE||||||||||
Bei der Ersterteilung müssen alle zwölf
Themen des Theoriegrundstoffes unterrichtet werden. Jedes Thema ist hierbei vom anderen
unabhängig. Daher müssen die Themen in keiner festen Reihenfolge von Ihnen
besucht werden. Ausbildungspläne hängen in der Fahrschule
aus und sind immer aktuell auf unserer Homepage (Theorieplan). Ein Thema dauert
90 Minuten.
Für die Klassen L / M / B / BF17 sind zwei Themen als Zusatzstoff vorgesehen.
Für die Klassen A1 / A sind vier Themen als Zusatzstoff vorgesehen.
Für die Mofa-Prüfbescheinigung sind insgesamt sechs Themen vorgesehen. >ANFANG
Bei der Erweiterung müssen nur sechs Themen des Theoriegrundstoffes
unterrichtet werden (hierbei hat man freie Auswahl) plus die jeweiligen
Zusatzthemen. >ANFANG
||||||||PRAXIS||||||||||
Zu Beginn werden in den Übungsstunden im praktischen Unterricht die
Fahrzeugbedienung, Fahrzeugbeherrschung, die Grundfahraufgaben nach den pädagogischen
Grundsätzen "vom Leichten zum Schweren", "vom Einfachen zum
Komplizierten" unterrichtet. Die Anzahl der Übungsstunden variiert von Schüler
zu Schüler, da jeder andere Erfahrungen oder eine andere Aufnahmefähigkeit
besitzt.
Bei den Klassen A1 / B / BF17 / A müssen zwölf besondere
Ausbildungsfahrten durchgeführt werden. Das sind die so genannten
"Sonderfahrten". Diese dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt
werden, wenn der Fahrschüler innerorts komplett ausgebildet ist. In den
Motorradklassen werden Sie mit dem Motorrad begleitet. Damit werden Sie ideal
auf die Verkehrssituationen vorbereitet, denn so können wir Ihnen die
Situationen vorfahren und über Funk dokumentieren.
Klasse L - keine Praxisausbildung, keine Probezeit
Klasse M - keine Sonderfahrten, keine Probezeit
Klasse A1 / A - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Klasse B / BF17 - 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Nach den Sonderfahrten werden je nach Bedarf noch Übungsstunden gefahren, in
denen Prüfungssimulationen oder Wiederholungen von vorangegangenen Lehrinhalten
durchgeführt werden. >ANFANG
Auch bei der Erweiterung müssen zunächst
in Übungsstunden die Innerortsausbildung und die Grundfahraufgaben unterrichtet
und vom Fahrschüler beherrscht werden. Erst danach, gegen Ende der Ausbildung,
dürfen die Sonderfahrten durchgeführt werden. Die Anzahl der Sonderfahrten bei
der Erweiterung bleibt gleich ( zwölf Stück ).
>ANFANG
Sonderfall: Erweiterungen mit geringeren Sonderfahrten:
||||||||||||||||||||||||||||SONDERFALL||||||||||||||||||||||||||||||
Erweiterung von B / BF17 auf BE
Falls Sie die
Klasse B oder BF17 besitzen und auf Klasse BE erweitern möchten, benötigen Sie
insgesamt nur fünf Sonderfahrten.
Klasse BE - 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt.
Theorieunterricht und Theorieprüfung entfallen bei der Erweiterung auf die Klasse BE, da bereits im Klasse B Theorieunterricht über den Umgang mit Anhängern unterrichtet wurde und auch die Theorieprüfung bei Klasse B bereits Anhängerfragen beinhaltet hat. >ANFANG
Falls Sie die
Klasse A1 besitzen und auf Klasse A erweitern möchten, benötigen Sie insgesamt
nur sechs Sonderfahrten. Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse 3 vor dem
01.04.1980 bestanden, so besitzen Sie die Klasse A1 und benötigen für die
Erweiterung auf Klasse A ebenso nur sechs Sonderfahrten.
Klasse A - 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt.
Zuvor müssen jedoch auch hier in normalen Übungsstunden die Grundfahrübungen, und bei BE das Trennen und Verbinden von Zügen, sowie das Fahren mit Anhänger geübt werden. >ANFANG